ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

a http://flybuilt.hu einen Vertrag über die Website abzuschließen
In Kraft: ab 22. November 2024 bis auf Widerruf

1. PRÄAMBEL
Willkommen bei http://flybuilt.hu!

Bitte lesen Sie dieses Dokument, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB), sorgfältig durch, bevor Sie einen Termin buchen oder Ihre Bestellung abschließen.

Die Akzeptanz dieser AGB ist Voraussetzung für die Buchung und Bestellung.

Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Termins Sie nicht verpflichtet, die Dienstleistung zu bestellen. Die Präsentation im Anschluss an die Terminbuchung dient lediglich dazu, die Dienstleistung kennenzulernen, Informationen zu geben, eventuell auftretende Fragen zu beantworten und den Parteien die Möglichkeit zu geben, zu entscheiden, ob sie in Zukunft zusammenarbeiten können und wollen.

Die Reservierung an sich begründet keine Zahlungsverpflichtung. Der Dienstleister stellt die Dienstleistung zum gewählten Zeitpunkt vor, beantwortet eventuelle Fragen und erstellt, falls die Parteien beschließen, die Zusammenarbeit fortzusetzen, ein Preisangebot auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Dienstleistungsmerkmale, nachdem der Kunde einen Kostenvoranschlag angefordert hat. 

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Käufer zustande.

Der Diensteanbieter erklärt hiermit, dass der Vertrag zwischen den Parteien ein Vertretungsverhältnis begründet.

Wenn Sie Fragen zu diesem Dokument, zur Nutzung der Website, zur Buchung eines Termins, zur Präsentation, zu den Dienstleistungen oder zum Bestellvorgang haben oder wenn Sie Ihre speziellen Bedürfnisse besprechen möchten, wenden Sie sich bitte an mich unter den in Abschnitt 2 angegebenen Kontaktdaten.

2. IMPRESUSE
Einzelheiten zum Unternehmen:
Markenname: Flybuilt
Unternehmen: Flybuilt Inc.
Sitz: 6677 N. Washington Blvd. #57 SARASOTA, FL 34236 USA
Kennung des Registrierungsdokuments: P24000055223 
Registrierungsstelle: Florida Profit Corporation
Steuernummer: 372156099
Kontonummer: Wise 12600016-10530709-43135818

Kundenempfang:
Telefonnummer: +36-30-424-5394
(Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 11:00 bis 19:00 Uhr)
Postanschrift: P.O. BOX 222447 HOLLYWOOD, FL 33022
E-Mail-Adresse: [email protected]
Buchung (für Interessierte):
https://api.flybuilt.hu/widget/bookings/ingyenes-30p
Buchung (für Antragsteller):
https://calendar.app.google/GU9sSwR93Y96AbyE9
Persönlicher Kundenempfang: zu einem im Voraus vereinbarten Zeitpunkt und Ort

Die Kommunikation mit dem Dienstanbieter erfolgt hauptsächlich per E-Mail.
Andere Kommunikationskanäle:

  • Messenger-Chat
  • Instagram-Nachricht
  • LinkedIn Nachricht

Fehlersuche und Meldung von Problemen.
Zusätzlicher Entwicklungsbedarf und Anpassungsaufgaben, die mit dem Dienstleister zu besprechen sind
https://flybuilt.hu/ticket

Angaben zum Hosting-Anbieter:
Name des Hosting-Anbieters: HighLevel Inc. ATTN
Standort: 400 North Saint Paul St. Suite 920 Dallas, Texas 75201
E-Mail Adresse: [email protected]

WordPress-Hosting-Betreiber und Hosting-Anbieter:
Name des Unternehmens: DEVBOX Kft.
Eingetragener Sitz: 7054 Tengelic, Rákóczi Ferenc u. 9.
Unternehmensregistrierungsnummer: 17-09-010568
Steuernummer: 25170605-2-17
Registerbehörde: das Gesellschaftsgericht von Szekszárd

3. DIE EINSCHLÄGIGEN RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Vertrag gelten insbesondere die folgenden Rechtsvorschriften: 
Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (im Folgenden: Allgemeine Datenschutzverordnung)
Gesetz LXXVI von 1999 über das Urheberrecht (im Folgenden: Urheberrechtsgesetz)
Gesetz CVIII von 2001 über bestimmte Aspekte der Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Informationsgesellschaft (im Folgenden: Ektv.)
Gesetz V von 2013 über das Zivilgesetzbuch (im Folgenden: Zivilgesetzbuch)
Gesetz CXXX von 2016 über die Zivilprozessordnung (im Folgenden "ZPO" genannt)

4 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Preis: Waren, unbewegliches Vermögen, dingliche Rechte und Dienstleistungen.
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: ein Dienst der Informationsgesellschaft für den gewerblichen Verkauf, Kauf, Tausch oder die sonstige Nutzung von beweglichen körperlichen Gegenständen, einschließlich Geld und Wertpapieren, und natürlichen Ressourcen, die als Eigentum genutzt werden können, Dienstleistungen, unbeweglichem Vermögen, dinglichen Rechten (nachstehend zusammen "Waren" genannt), die erworben werden können.
Parteien: Lieferant und Antragsteller gemeinsam.
Website: ein Gerät, das die Kommunikation zwischen abwesenden Personen ermöglicht, den Abschluss eines Vertrages zwischen abwesenden Personen.
Antragsteller: eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die einen Dienst der Informationsgesellschaft nutzt.
Informationen: alle Daten, Signale oder Bilder, die elektronisch verarbeitet, gespeichert oder übertragen werden können, unabhängig davon, ob ihr Inhalt rechtlich geschützt ist.
Dienste der Informationsgesellschaft: eine Dienstleistung, die auf elektronischem Wege für Fernnutzer erbracht wird, in der Regel gegen Entgelt, und zu der der Empfänger der Dienstleistung individuellen Zugang hat.
Vertrag: Dienstleistungsvertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden.
Software: Ein spezifisches System zur Unterstützung des Begünstigten bei der Erreichung seiner Ziele.
Dienst: jede andere Tätigkeit als der Verkauf von Waren, Eigentum oder dinglichen Rechten, die die Schaffung eines Ergebnisses, die Erbringung einer Dienstleistung oder ein anderes Verhalten zur Befriedigung der Bedürfnisse eines Antragstellers beinhaltet.
Dienstleistungsvertrag: jeder Vertrag, bei dem es sich nicht um einen Kaufvertrag handelt und bei dem ein Unternehmen, in diesem Fall der Dienstleister, eine Dienstleistung für den Kunden erbringt oder sich verpflichtet, diese zu erbringen, und der Kunde den Preis für die Dienstleistung bezahlt oder sich verpflichtet, diesen zu bezahlen.
Dienstanbieter: Eine Person, die verpflichtet ist, einen Dienst zu erbringen. Natürliche oder juristische Person oder Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die einen Dienst der Informationsgesellschaft anbietet.
Ein Gerät, das die Kommunikation zwischen entfernten Teilnehmern ermöglicht: ein Mittel, das geeignet ist, in Abwesenheit der Parteien eine vertragliche Erklärung zum Zwecke des Vertragsschlusses abzugeben. Zu diesen Mitteln gehören insbesondere adressierte oder unadressierte Drucksachen, Standardbriefe, Anzeigen mit Bestellformularen in der Presse, Kataloge, Telefone, Faxgeräte und Internetzugangsgeräte.
Vertrag zwischen entfernten Parteien: einen Verbrauchervertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien im Rahmen eines für die Lieferung der vertragsgegenständlichen Waren oder die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen organisierten Fernabsatzsystems geschlossen wird, wenn die Parteien ein Fernkommunikationsmittel nur zum Abschluss des Vertrags verwenden.
Unternehmen: eine Person, die in Ausübung ihres Berufs, ihrer selbständigen Tätigkeit oder ihres Unternehmens handelt.

5.GELTUNGSBEREICH, ANNAHME
5.1. Der Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages wird durch die vorliegenden AGB und andere auf der Plattform veröffentlichte Informationen sowie durch die Bestimmungen der geltenden zwingenden Rechtsvorschriften bestimmt. Die AGB sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter.
5.2. Die AGB enthalten die Rechte und Pflichten der Parteien, die Vertragsbedingungen, die Leistungsfristen, die Bestell- und Zahlungsbedingungen sowie die Haftungsregeln.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser AGB vor der Buchung eines Termins und vor Abschluss seiner Bestellung zu lesen.
5.4. Mit der Buchung eines Termins oder der Erteilung eines Auftrags über die Website oder andere elektronische Mittel akzeptiert der Kunde die Bestimmungen dieser AGB und erkennt gleichzeitig an, dass sein Auftrag, wenn er das Angebot des Dienstleisters annimmt, zahlungspflichtig ist.
5.5. Mit der Annahme der vorliegenden AGB erkennt der Kunde an, dass er an diese gebunden ist. 
5.6. Der Diensteanbieter weist darauf hin, dass er seine Dienste ausschließlich für juristische Personen und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit anbietet.

6. WESENTLICHE MERKMALE DES VERTRAGS
6.1. Die Sprache der von den AGB erfassten Verträge ist Ungarisch.
6.2. Verträge, die unter die AGB fallen, werden nicht archiviert und sind im Nachhinein nicht zugänglich.
6.3. Der Vertrag wird als schriftlicher Vertrag betrachtet.

7.DAS ANGEBOT AN DIENSTLEISTUNGEN, DIE BESTELLT WERDEN KÖNNEN
7.1. Anbieter der folgenden Dienstleistungen: Unternehmensführung, Verkaufsstrategie, Coaching, Beratung.
Der Anbieter bietet auch Zugang zur Flybuilt App Software. Die Software ist unter dem folgenden Link verfügbar - https://app.flybuilt.hu - und über die Telefon-App. 
Bietet Unterstützung und Hilfe bei der Nutzung der Software.
Gleichzeitig erhält der Antragsteller Zugang zur Wissensdatenbank. Der Zweck der Wissensdatenbank besteht darin, dem Kunden Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Unternehmensführungs- und Vertriebsstrategie zu geben.
7.2. Die Palette der zum Verkauf angebotenen Dienstleistungen kann variieren. 
7.3. Auf der Website gibt der Dienstleister den Namen jeder Dienstleistung sowie ihre wesentlichen Merkmale an. Die zum Verkauf angebotenen Dienstleistungen werden nach der Buchung eines Termins online über die Google Meet-Schnittstelle im Detail vorgestellt.
Sie können Ihren Termin über den unten stehenden Link buchen: https://link.lvlupyourbusiness.com/widget/bookings/ingyenes-bemutato
7.4. Für Dienstleistungen werden die Gebühren nach der Angebotsanfrage des Antragstellers auf der Grundlage der Merkmale der vom Antragsteller gewünschten Dienstleistung festgelegt. Die Gebühren für Dienstleistungen werden nicht auf der Schnittstelle angegeben.
7.5. Die angezeigten Dienstleistungen können nach der Buchung eines Termins und nach einer auf dem Termin basierenden Präsentation auf der Grundlage des Preisangebots des Dienstleisters bestellt werden.
7.6. Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu Informationszwecken.
7.7. Die Fotos und Abbildungen auf dieser Website dienen nur zur Veranschaulichung.

8. KORREKTUR VON DATENEINGABEFEHLERN - VERANTWORTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT DER ÜBERMITTELTEN DATEN
8.1. Auf der Terminbuchungsseite müssen Sie folgende Angaben machen: Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Firmenname, Website - falls vorhanden, Tätigkeit des Unternehmens. Der Dienstleister führt die Präsentation auf der Grundlage der im Terminbuchungsformular angegebenen Daten durch und erstellt auf Wunsch des Kunden ein Preisangebot.
8.2. Es ist jederzeit möglich, die angegebenen Daten vor Abschluss der Bestellung zu ändern.
8.3. Nachdem Sie das Buchungsformular ausgefüllt und abgeschickt haben, können Sie über eine der unter Punkt 2 genannten Kontaktdaten ein Signal senden.
8.4. Es sollte betont werden, dass es in der Verantwortung des Antragstellers liegt, sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen korrekt eingegeben werden.
8.5. Die angegebenen Daten werden für die Rechnungsstellung und -erfüllung verwendet.
8.6. Mit der Auftragserteilung nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Diensteanbieterin berechtigt ist, alle Schäden und Kosten, die durch fehlerhafte Dateneingabe und ungenaue Daten entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Diensteanbieterin haftet nicht für Leistungen, die auf einer falschen oder ungenauen Dateneingabe beruhen.
8.7. Eine falsche E-Mail-Adresse oder ein volles Postfach kann dazu führen, dass das Angebot nicht zugestellt wird und der Vertrag nicht zustande kommt.

9. DER BESTELLVORGANG
9.1. Die Hauptseite enthält folgende Informationen über jeden Dienst: den Namen des Dienstes, seinen wesentlichen Inhalt.
9.2. Nachdem er über die wesentlichen Elemente der Dienstleistung informiert wurde, kann der Kunde den Dienstleister über das Terminbuchungsformular kontaktieren und einen Termin für eine Vorführung durch den Dienstleister buchen.
9.3. Nach der Präsentation wird der Dienstleister auf Wunsch des Kunden ein Preisangebot erstellen.

Eingabe der zu reklamierenden Kundendaten
9.4. Sie können Ihre Kundendaten über das Terminbuchungsformular eingeben.
9.5. Der Antragsteller muss folgende Angaben machen: Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Name des Unternehmens, Website - falls vorhanden, Geschäftstätigkeit. Wenn das Angebot angenommen wird, kann der Dienstleister weitere Informationen vom Kunden anfordern (z. B. Hauptsitz, Steuernummer).

Angabe der Zahlungsmodalitäten
9.6. Sie können den Dienst monatlich oder jährlich über ein erneuerbares Abonnement, per Online-Kreditkartenzahlung oder per Banküberweisung bezahlen. Die Servicegebühr kann vom Kunden oder von einem vom Kunden beauftragten Dritten gezahlt werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Servicegebühr behält sich der Dienstanbieter das Recht vor, die weitere Bereitstellung des Dienstes zu verweigern. Die Rechnung wird per E-Mail versandt. Eine Bestätigung der Transaktion wird von Stripe Inc. ausgestellt, dem Anbieter des Online-Kreditkartenzahlungsdienstes. Nach einer erfolgreichen Zahlungstransaktion schickt der Dienstleister dem Antragsteller über das System von Stripe Inc. eine Rechnung.

Bearbeitung der Bestellung, Vertragsabschluss
9.7. Der Kunde kann sich jederzeit an den Dienstanbieter wenden und einen Termin für die Präsentation vereinbaren.
9.8. Der Dienstleister übermittelt sein Angebot - im Falle einer Anfrage nach einem Kostenvoranschlag - bei der Präsentation oder zu einem möglichen späteren, im Voraus vereinbarten Zeitpunkt per Telefon oder mündlich über Google Meet. Innerhalb von 48 Stunden nach der Annahme des Angebots durch den Kunden bestätigt der Dienstleister schriftlich per E-Mail die Bedingungen des vom Kunden angenommenen Angebots und fügt gleichzeitig - im pdf-Format - die vorliegenden AGB und die Informationen zur Datenverwaltung bei und weist darauf hin, dass die Bestellung zahlungspflichtig ist. 
9.9. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande.
9.10. Die Nutzung des Dienstes unterliegt der ausdrücklichen Annahme der vorliegenden AGB durch den Kunden.

10. LIEFERFRIST
10.1. Die Frist für die Erbringung der Leistung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt, wobei die Art der Leistung berücksichtigt wird.

11. VORBEHALT DER RECHTE, EIGENTUMSKLAUSEL
11.1. Bestimmte Dienstleistungen auf der Plattform können in der Zwischenzeit nicht mehr erbracht werden. In diesem Zusammenhang behält sich der Dienstanbieter das Recht vor, bereits bestätigte Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen.
11.2. Teilzahlungen werden nur nach Absprache mit dem Kunden geleistet. Im Falle einer Vorauszahlung des Entgelts für die Dienstleistungen wird der Betrag innerhalb von 8 (acht) Werktagen zurückerstattet.

12.
12.1. Der Dienstleister hat für die Erfüllung seiner in diesen AGB festgelegten Aufgaben Anspruch auf eine Provision. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Dienstleister auch dann Anspruch auf die Vermittlungsprovision hat, wenn seine Handlungen nicht zu einem Ergebnis führen, es sei denn, das Ergebnis wird ganz oder teilweise nicht erreicht, weil der Dienstleister in einer Weise gehandelt hat, die er nicht zu vertreten hat.
12.2. Die Gebühr richtet sich nach den Merkmalen des Dienstes.
12.3. Die Provisionsgebühr wird monatlich auf Abonnementbasis gezahlt. Die erste monatliche Gebühr für den Dienst und die einmalige so genannte Einrichtungsgebühr werden online per Kreditkarte bezahlt, wobei der Kunde die erforderlichen Transaktionsdaten manuell eingibt. Ab dem zweiten Monat wird die monatliche Gebühr für den Dienst automatisch abgebucht.
12.4. Die monatliche Gebühr für den Betrieb der Website ist eine Pflichtgebühr von 14 500 HUF/Monat/Website.
12.5. Der Dienst ist im Voraus zu bezahlen.
12.6. Die monatliche Gebühr für den Dienst wird jeden Monat an dem Kalendertag abgebucht, der in der Anzahl dem Anfangsdatum des Dienstes entspricht (z. B. wenn das Anfangsdatum des Dienstes der 5. Januar ist, wird die monatliche Gebühr am 5. eines jeden Monats abgebucht).
12.7. Der Dienstanbieter kann für die Nutzung bestimmter Kommunikationsfunktionen durch den Kunden, z.B. SMS, MMS, E-Mail, Telefonanrufe, eine gesonderte Gebühr verlangen.
12.8. Zahlt der Kunde die Gebühr nicht, ist der Dienstanbieter berechtigt:

  • Sperren oder Einschränken des Zugriffs auf die Flybuilt-App.

  • den Betrieb der Website ganz oder teilweise einzuschränken oder auszusetzen, bis die ausstehenden Gebühren beglichen sind.

12.9. Der Lieferant weist den Kunden darauf hin, dass die Mehrwertsteuer nicht enthalten ist.
12.10. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, die Gebühren und die Zahlungsbedingungen zu ändern. Das Recht, den Tarif zu ändern, umfasst das Recht, den Gesamtbetrag der Abonnementgebühr und die einzelnen Tarifposten zu ändern.
12.11. Der Diensteanbieter teilt dem Kunden die Änderung der Tarife und Tarifzahlungsbedingungen mindestens 30 (d.h. dreißig) Kalendertage vor deren Inkrafttreten mit und gibt den Kalendertag an, ab dem die geänderten Tarife und Tarifzahlungsbedingungen gelten. Hat der Kunde den Vertrag nicht innerhalb dieser Frist gekündigt und nutzt er den Dienst nach dem Datum, ab dem die geänderten Tarife und Zahlungsbedingungen gelten, weiter, so wird davon ausgegangen, dass die Parteien der Vertragsänderung zugestimmt haben.

13. TECHNISCHE BEDINGUNGEN
13.1. Die verwendete Software ist webbasiert. Der Dienst erfordert eine Internetverbindung. 
13.2. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes sind:

  • Breitband-Internetverbindung

  • Aktuelle und frühere Versionen der Internetbrowser Microsoft Edge, Google Chrome und Safari

  • Computer, auf dem die aktuellen und früheren Versionen der Internetbrowser Microsoft Edge, Google Chrome und Safari ausgeführt werden können

13.3. In der Software wird die https://app.flybuilt.hu können Sie sich über die Website anmelden.
13.4. Um sich anzumelden, benötigen Sie einen aktiven Benutzernamen und ein Passwort.
13.5. Mit dem Benutzernamen und dem Passwort, die für die Anmeldung verwendet werden, kann jeweils nur eine Anmeldung vorgenommen werden. Das mit dem antragstellenden Kunden verbundene Konto ist nicht übertragbar.
13.6. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, dass die Registrierungsdaten nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Der Antragsteller hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf das Konto haben.
13.7. Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstanbieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass auf sein Konto von Unbefugten zugegriffen wurde, wenn seine Anmeldedaten unbefugt verwendet wurden oder wenn ein anderes Ereignis eingetreten ist, das die Sicherheit des Kontos gefährden kann.
13.8. Die Diensteanbieterin behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, unabhängig vom Vorliegen eines Sicherheitsvorfalls, die Zugangsdaten zu sperren, insbesondere wenn der Kunde mit der Zahlung der Servicegebühr in Verzug ist oder in begründeter Weise gegen seine Pflichten aus diesen AGB verstösst.

14. VERFÜGBARKEIT
14.1. Der Dienstanbieter stellt sicher, dass die Software den Servicelevel 0-24 Stunden mit einer Verfügbarkeit von 99 % pro Jahr erfüllt. Dies gibt dem Dienstleister eine maximale Ausfallzeit von 365 Tagen pro Jahr. Dieser Zeitraum schließt die Zeit ein, die für die Durchführung von angekündigten und geplanten Wartungsarbeiten und anderen unvorhergesehenen und ungeplanten Problemen benötigt wird, die im Interesse des Dienstleisters auftreten können.
14.2. Der Dienstanbieter wird alle Probleme, die in seinem Interesse auftreten, so schnell wie möglich beheben. 
14.3. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, die in Artikel 14.1 genannte Frist zu verlängern, wenn der Grund für die Ausfallzeit höhere Gewalt ist (z. B. Feuer, bewaffneter Konflikt, Naturkatastrophe) oder außerhalb des Einflussbereichs des Dienstanbieters liegt (z. B. Domain- und Hosting-Provider, externer Dienstleister).
14.4. Ist der Ausfall im Voraus geplant, teilt der Dienstanbieter dem Kunden die Dauer des Ausfalls mindestens 14 (d.h. vierzehn) Kalendertage vor dem geplanten Ausfalldatum durch eine auf der Website veröffentlichte Mitteilung mit. Ist der Ausfall nicht geplant, informiert der Dienstanbieter den Kunden so schnell wie möglich über das voraussichtliche Datum des Ausfalls.

15. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
Rechte und Pflichten des Diensteanbieters
15.1. Der Dienstleister - als Auftraggeber - ist verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen vertragsgemäß, in der von ihm erwarteten Art und Weise und Qualität und in Übereinstimmung mit den für die Tätigkeit geltenden Regeln, Berufssitten und Vorschriften zu erfüllen. Der Dienstleister verpflichtet sich, den Vertrag gemäß den Anweisungen des Auftraggebers, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen und Bedürfnisse des Auftraggebers, mit der erforderlichen Professionalität, der größtmöglichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung des Erfordernisses einer sicheren, fachgerechten, wirtschaftlichen und fristgerechten Ausführung zu erfüllen.
15.2. Der Dienstleister garantiert, dass er über alle notwendigen Mittel und Voraussetzungen für die Ausführung verfügt, insbesondere über Fachwissen, Erfahrung und Praxis.
15.3. Der Dienstleister kann sich zur Erbringung der Dienstleistung anderer Personen - wie z.B. Subunternehmer oder Mitarbeiter - bedienen, wozu der Kunde durch Annahme dieser AGB seine Zustimmung erteilt. Bedient sich der Dienstleister zur Erfüllung des Auftrags einer anderen Person, so haftet er so, als ob er den Auftrag selbst ausgeführt hätte. Die Parteien vereinbaren ferner, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit auch für die vom Dienstleister eingeschalteten Personen gilt, die in einem gesonderten Dokument zu erklären haben, dass sie die Vertraulichkeitsbestimmungen als für sie verbindlich anerkennen.
15.4. Der Dienstleister ist verpflichtet, vom Kunden rechtzeitig die Informationen, Materialien, Dateien anzufordern, die für die vertragliche Erfüllung seiner Aufgaben unbedingt erforderlich sind.
15.5. Die Parteien vereinbaren, dass der Dienstleister nur dann von den Weisungen des Kunden abweichen darf, wenn das Interesse des Kunden dies zwingend erfordert und eine vorherige Benachrichtigung des Kunden nicht möglich ist. In einem solchen Fall ist der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
15.6. Die Diensteanbieterin ist verpflichtet, den Kunden vor unangemessenen oder unsachgemässen Anweisungen des Kunden zu warnen. Die Diensteanbieterin haftet für Schäden, die aus der Unterlassung der Warnung entstehen. Hält der Kunde trotz Abmahnung durch die Diensteanbieterin an seinen unangemessenen oder unsachgemäßen Weisungen fest, kann die Diensteanbieterin vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Dienstleister nicht vom Vertrag zurück, so führt er den Auftrag auf Gefahr des Auftraggebers aus. Würde die Ausführung des Auftrags jedoch zu einem Verstoß gegen ein Gesetz oder eine behördliche Vorschrift führen oder die Sicherheit von Leben oder Eigentum gefährden, so hat der Dienstleister die Ausführung des Auftrags zu verweigern.
15.7. Der Antragsteller hat die Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags entstehen. Die Erstattung der Kosten unterliegt der vorherigen Zustimmung des Antragstellers.
15.8. Der Dienstleister kann die Ausführung des Auftrags von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen. Leistet der Kunde keine angemessene Sicherheit, kann der Dienstleister die Ausführung des Auftrags verweigern.
15.9. Die Aufgaben des Dienstanbieters sind:

  • Verwaltung der WordPress-Website
  • WordPress-Website-Hosting-Aufgaben
  • Aktualisierung und Wartung der WordPress-Website
  • Schutz von WordPress-Websites vor Angriffen
  • Unternehmensführung, Verkaufsstrategie
  • Online-Coaching
  • Beratung
  • Bereitstellung von Zugang zu Software
  • Unterstützung und Hilfe bei der Nutzung der Software

15.10. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, Aktualisierungen oder Änderungen an der Software vorzunehmen, einschließlich Änderungen, die die bisherigen Betriebsmechanismen, die Struktur und die Grafik der Software betreffen oder betreffen können. Solche Aktualisierungen oder Änderungen bedürfen nicht der Zustimmung des Kunden.
15.11. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die fehlerhafte Dateneingabe des Kunden zu korrigieren, die daraus resultierenden Fehler zu erkennen und zu korrigieren. 
15.12. Der Dienstleister verpflichtet sich, die folgenden Verwaltungs-, Dokumentations- und Übergabeaufgaben im Zusammenhang mit dem Auftrag vollständig zu erfüllen:

  • Falls erforderlich, oder zu einem vom Kunden festgelegten Zeitpunkt, führt der Dienstleister eine technische Beratung mit dem Kunden durch;

  • Die Kommunikation zwischen dem Dienstleister und dem Kunden - insbesondere die Definition und Konkretisierung von Aufgaben - erfolgt primär per E-Mail oder über die Google Meet-Schnittstelle.

15.13. Der Dienstleister verpflichtet sich, den Kunden bei einer Änderung seiner Daten oder Umstände, die sich auf die Erfüllung des Vertrages auswirken, unverzüglich nach Eintritt des Grundes, spätestens jedoch innerhalb von 5 (d.h. fünf) Kalendertagen, schriftlich zu informieren. Befindet sich der Dienstleister in Verzug, sind in der Mitteilung auch der Grund für den Verzug und der voraussichtliche Zeitpunkt der Erfüllung anzugeben.
15.14. Der Diensteanbieter verpflichtet sich, die per E-Mail eingegangenen Fragen und Anfragen des Klägers innerhalb von 5 (d.h. fünf) Kalendertagen zu beantworten, auf sie einzugehen und weitere Konsultationen einzuleiten. Diese Frist gilt nicht für Fragen und Anfragen, die über Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn und TikTok eingehen. 

Rechte und Pflichten des Klägers
15.15. Die Nutzung der Software ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Dienstes. 
15.16. Um die Software nutzen zu können, muss sich der Kunde registrieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Registrierung vollständige, aktuelle und genaue Angaben zu machen. 
15.17. Der Kunde garantiert, dass er und die von ihm registrierten Benutzer über alle notwendigen Mittel und Voraussetzungen für die Nutzung der Software verfügen, insbesondere über berufliche Kenntnisse, Erfahrung und Praxis.
15.18. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde für die Aktivitäten der von ihm registrierten Nutzer im Zusammenhang mit der Software verantwortlich ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf die Software auf Nutzer beschränkt ist, die über die für die Nutzung der Software erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Erfahrungen und Praktiken verfügen und die die Software in Übereinstimmung mit ihrem beabsichtigten Zweck rechtmäßig und vertragsgemäß nutzen.
15.19. Der Dienstanbieter kann dem Kunden Kommunikationsfunktionen zur Verfügung stellen: z.B. SMS, MMS, E-Mail, Telefonanrufe. Der Dienstanbieter haftet nicht für schriftliche oder mündliche Inhalte, die bei der Anwendung der Kommunikationsfunktionen verwendet werden. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbemaßnahmen und des Gesetzes XLVII von 2008 über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern.
15.20. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstanbieter keine Datensicherung vornimmt. Wenn der Kunde ein Backup erstellen möchte, kann er dies selbst tun, indem er seine Daten als csv-Datei aus dem System des Dienstleisters importiert.
15.21. Die Software ist Eigentum des Dienstanbieters, und der Kunde kann sie gegen Zahlung der Servicegebühr nutzen. Bei Beendigung des Vertrages erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software für alle im Kundenkonto registrierten Benutzer. 
15.22. Der Kunde - und alle für ein Kundenkonto registrierten Nutzer - nutzen die Software bestimmungsgemäß, rechtmäßig und im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Vertragsbedingungen.
15.23. Der Kunde ist berechtigt, vom Dienstleister die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Aufgaben zu verlangen. Der Dienstleister führt seine Aufgaben nach den Weisungen des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber hat ein Weisungsrecht, das er an eine andere Person delegieren kann. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer klare Anweisungen.
15.24. Der Kunde hat das Recht, die Tätigkeiten des Dienstleisters zu überwachen, um sicherzustellen, dass er die vertraglich festgelegten Aufgaben innerhalb der vertraglich festgelegten Grenzen ausführt.
15.25. Der Kunde informiert den Dienstleister nur über die bei der Inspektion gewonnenen Erfahrungen sowie über etwaige Bemerkungen oder Anforderungen in Bezug auf die Leistung. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen.
15.26. Der Dienstleister ist nicht von den Folgen einer Vertragsverletzung befreit, wenn der Kunde die Tätigkeit des Dienstleisters nicht oder nicht ordnungsgemäß kontrolliert hat.
15.27. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Materialien und Dateien dem Dienstleister zu dem für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung stehen und zugänglich sind.
15.28. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister für die notwendigen Abklärungen und Besprechungen zur Verfügung zu stehen, um die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrages zu gewährleisten.
15.29. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister jede Änderung seines vertraglichen Bedarfs sowie alle Umstände, die die Tätigkeit des Dienstleisters beeinträchtigen, behindern oder verhindern, unverzüglich nach Eintritt des Grundes, spätestens jedoch innerhalb von 5 (d.h. fünf) Kalendertagen, schriftlich anzuzeigen. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch eine unterlassene Benachrichtigung des Kunden entstehen.
15.30. Der Kunde unterlässt es, den Dienstleister bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu behindern oder zu stören.
15.31. Der Kunde verpflichtet sich, auf die vom Dienstleister übermittelten Materialien, E-Mails, Textnachrichten innerhalb von 5 (d.h. fünf) Kalendertagen zu antworten, sie zu beantworten, weitere Konsultationen einzuleiten.
15.32. Die Parteien vereinbaren, dass, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 (d.h. fünf) Kalendertagen auf die vom Dienstleister vorgelegten Arbeiten antwortet, reagiert oder Anmerkungen macht, die Arbeiten nach Ablauf der Frist als vom Kunden angenommen gelten.
15.33. Die Parteien vereinbaren ferner, dass der Kunde über die Software auf Dienste anderer Dienstanbieter zugreifen und deren Integration beantragen kann. Zum Zwecke der Integration und der Nutzbarkeit der Dienste anderer Dienstanbieter kann der Dienstanbieter die Daten des Kunden an andere Dienstanbieter übertragen oder übermitteln. Die Daten der mit dem Diensteanbieter verbundenen Datenverarbeiter, Mitverantwortlichen - der so genannten Empfänger - und die detaillierten Regeln für die Übermittlung der Daten sind in der Informationen zur Datenverwaltung enthalten.
15.34. Die Diensteanbieterin haftet nicht für Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und anderen Diensteanbietern ergeben, insbesondere nicht für Vertragsbruch, Vertragsverletzung, unerlaubtes Verhalten oder Unterlassung, Verzug oder mangelhafte Leistung eines anderen Diensteanbieters. Darüber hinaus übernimmt der Dienstanbieter keine Gewähr für die Interoperabilität, Integrierbarkeit, Rechtmäßigkeit und Qualität der von anderen Dienstanbietern erbrachten Leistungen. 
15.35. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstanbieter die Software und die vom Dienstanbieter erbrachten Dienste jederzeit nach seinem einseitigen Ermessen ändern kann. Jegliche Modifikationen oder Änderungen können die Interoperabilität, die Integration oder die Unterstützung der von anderen Dienstanbietern bereitgestellten Dienste beeinträchtigen.
15.36. Sie sind sich auch darüber im Klaren, dass Sie, wenn Sie Ihr Softwarekonto ganz oder teilweise löschen, keine Garantie für die Wiederherstellung oder Wiederherstellung bestimmter Funktionen oder Dienste, einschließlich der von anderen Dienstanbietern bereitgestellten Dienste, erhalten können.

16. GARANTIE FÜR ZUBEHÖR
Fehlerhafte Leistung
16.1. Die Leistung des Dienstleisters - als Verpflichteter - gilt als mangelhaft erbracht, wenn die Leistung zum Zeitpunkt der Erbringung nicht den vertraglich oder gesetzlich festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht.

Freistellung von mangelhafter Leistung
16.2. Eine mangelhafte Leistung des Dienstleisters liegt nicht vor, wenn der Kunde als Leistungsempfänger den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder bei Vertragsschluss hätte kennen müssen.

Garantie für Zubehör
16.3. Bei einem Vertrag, bei dem die Parteien gegenseitig für Dienstleistungen haften, haftet der Schuldner stellvertretend für die mangelhafte Leistung.

Gewährleistungsansprüche
16.4. Der Begünstigte kann nach seiner Wahl die folgenden Gewährleistungsansprüche geltend machen:
A) Sie können Nachbesserung oder Ersatz verlangen, es sei denn, die Erfüllung der gewählten Gefälligkeitsgarantie ist unmöglich oder würde im Vergleich zur Erfüllung eines anderen Garantieanspruchs zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führen. Die Nachbesserung oder der Ersatz wird innerhalb einer angemessenen Frist und ohne Beeinträchtigung der Interessen des Begünstigten durchgeführt.
B) Er kann eine angemessene Herabsetzung der Gegenleistung verlangen, den Mangel auf Kosten des Verpflichteten ausbessern oder ersetzen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verpflichtete die Ausbesserung oder den Ersatz des Mangels nicht übernommen hat, außer in den im folgenden Absatz genannten Fällen, nicht in der Lage ist, diese Verpflichtung innerhalb einer unter Berücksichtigung der Art des Gutes und seines Verwendungszwecks, für den es vom Berechtigten bestimmt ist, angemessenen Frist zu erfüllen, ohne dass dadurch die Interessen des Berechtigten beeinträchtigt werden, oder wenn der Berechtigte kein Interesse mehr an der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat.

Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Unbedeutender Fehler 
16.5. Kein Rücktritt wegen eines geringfügigen Mangels.

Wechsel zu einem anderen Garantierecht
16.6. Der Begünstigte kann von einem der von ihm gewählten akzessorischen Gewährleistungsrechte zu einem anderen wechseln, wofür er dem Verpflichteten die Kosten zu erstatten hat. Eine Partei ist nicht verpflichtet, die Kosten des Wechsels an den Verpflichteten zu zahlen, wenn der Grund für den Wechsel vom Verpflichteten angegeben wurde oder der Wechsel anderweitig gerechtfertigt war. 

Meldung des Fehlers
16.7. Der Begünstigte hat dem Verpflichteten den Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung mitzuteilen.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Garantie
16.8. Der Anspruch des Begünstigten aus der Subsidiärhaftung verjährt ein Jahr nach dem Tag der Erfüllung. Die Verjährungsfrist umfasst nicht den Teil der Reparaturzeit, in dem der Berechtigte die Waren nicht bestimmungsgemäß verwenden kann.
16.9. Die Verjährungsfrist für den ersetzten oder reparierten Teil der Sache beginnt neu zu laufen. Dies gilt auch, wenn die Reparatur zu einem neuen Mangel führt.

Kosten geltend machen 
16.10. Die Kosten für die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung gehen zu Lasten der verpflichteten Partei.

17. DIE RECHTLICHEN FOLGEN EINES VERTRAGSBRUCHS:
17.1. Die Parteien verpflichten sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes im Falle eines Vertragsbruchs aus einem von ihnen zu vertretenden Grund. Die Parteien sind verpflichtet, bei Verzug oder Nichterfüllung einen pauschalierten Schadenersatz zu zahlen. 

Strafe für Zahlungsverzug: 
17.2. Befindet sich der Dienstleister aus einem von ihm zu vertretenden Grund in Verzug, so ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe verpflichtet. Die Höhe der Verzugsstrafe beträgt 1 (d.h. ein) % der Auftragsgebühr für die von der Verspätung betroffene Aufgabe für jeden von der Verspätung betroffenen Kalendertag, höchstens jedoch 20 (d.h. zwanzig) % des für die betreffende Aufgabe angegebenen Preises. Die Zahlung der Verzugsstrafe entbindet den Dienstleister nicht von seiner Leistungspflicht. 
17.3. Befindet sich der Antragsteller aus einem von ihm zu vertretenden Grund mit der Zahlung der Auftragsgebühr in Verzug, so ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe verpflichtet. Die Höhe der Verzugsstrafe beträgt 1 (d.h. ein) % der Kommissionsgebühr für die betreffende Aufgabe für jeden Kalendertag des Verzugs, höchstens jedoch 20 (d.h. zwanzig) % des für die Aufgabe angegebenen Preises. Die Zahlung einer Verzugsentschädigung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung zur Leistung.

Strafe bei Nichteinhaltung: 
17.4. Wird der Vertragsgegenstand aus einem vom Diensteanbieter zu vertretenden Grund nicht erfüllt, so ist der Diensteanbieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung verpflichtet. Die Verzugsstrafe beträgt 25 (d.h. fünfundzwanzig) % der Auftragsgebühr für die betreffende Aufgabe. Wird die Verzugsstrafe geltend gemacht, so wird der Betrag der entstandenen und geltend gemachten Verzugsstrafe vom Betrag der Verzugsstrafe abgezogen.
17.5. Wird der Vertragsgegenstand aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht erfüllt, so ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung verpflichtet. Die Vertragsstrafe beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 25 (d.h. fünfundzwanzig) % des Auftragshonorars für die betreffende Aufgabe. Im Falle der Geltendmachung der Verzugsstrafe wird der Betrag der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen und geltend gemachten Verzugsstrafe von der Höhe der Verzugsstrafe abgezogen.
17.6. Der Kunde oder der Diensteanbieter ist von der Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen befreit, wenn er seine Vertragsverletzung entschuldigt.
17.7. Der Kläger oder der Diensteanbieter kann nur dann von der Schadensersatzpflicht befreit werden, wenn er nachweist, dass die Vertragsverletzung auf einen Umstand zurückzuführen ist, der sich seiner Kontrolle entzieht, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war und von dem er vernünftigerweise nicht erwarten konnte, dass er ihn vermeidet oder verhindert.
17.8. Die Strafe wird als überfällige Schuld betrachtet.
17.9. Die Parteien vereinbaren, dass im Falle der Verpflichtung des Dienstleisters zur Zahlung einer Vertragsstrafe der Kunde berechtigt ist, die fällige Vertragsstrafe von dem nicht gezahlten Betrag abzuziehen. Kann die Konventionalstrafe auf diese Weise nicht in vollem Umfang durchgesetzt werden, ist der Dienstleister verpflichtet, den verbleibenden Teil der Konventionalstrafe innerhalb von 30 (dreißig) Tagen auf der Grundlage des vom Kunden ausgestellten Konventionalstrafantrags zu überweisen.
17.10. Im Falle der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe ist der Kunde verpflichtet, die Vertragsstrafe innerhalb von 30 (d.h. dreißig) Tagen nach der Mitteilung des Dienstanbieters an diesen zu zahlen (Vertragsstrafenforderung).
17.11. Die Parteien sind verpflichtet, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, der durch ihre Vertragsverletzung oder außervertragliche Haftung entstanden ist. Die Geltendmachung des pauschalierten Schadenersatzes berührt nicht die Ansprüche der Parteien auf Schadenersatz, die über die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes hinausgehen, sowie die Ansprüche, die sich aus der Verletzung des Vertrags ergeben. Der Kläger oder der Diensteanbieter ist berechtigt, sie nach den Regeln des Zivilrechts geltend zu machen.
17.12. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt befreit. Dazu gehören Ereignisse, die nach der Unterzeichnung des Vertrags eintreten und die so außergewöhnlich sind, dass sie von den Parteien nicht vorhergesehen und mit zumutbaren Mitteln nicht vermieden werden konnten. Dazu gehören insbesondere Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Epidemien oder andere Naturkatastrophen, Krieg, militärische Aktionen und alle anderen Umstände, die sich der Kontrolle der Vertragsparteien entziehen.
17.13. Im Falle höherer Gewalt unterrichtet die Vertragspartei, die davon Kenntnis erlangt, unverzüglich die andere Vertragspartei. Unterlässt eine Vertragspartei diese Mitteilung oder kommt sie damit in Verzug, so haftet sie für den Schaden, der der anderen Vertragspartei durch die unterlassene oder verspätete Mitteilung entsteht.
17.14. Im Falle höherer Gewalt, von der eine der Vertragsparteien betroffen ist, verhandeln die Vertragsparteien, um je nach Art der höheren Gewalt eine Einigung über die Minderung des Schadens oder in letzter Instanz die Beendigung des Vertrags mit angemessenem Ausgleich zu erzielen.

Entschädigung:
17.15. Verursacht eine Partei der anderen Partei durch einen Vertragsbruch einen Schaden, so hat sie Schadenersatz zu leisten. Der Zweck des Schadenersatzes besteht darin, die geschädigte Partei so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten. 
17.16. Die Beweislast für das schädigende Verhalten, den Eintritt des Schadens und den Kausalzusammenhang zwischen beiden liegt bei der Partei, die den Schaden erlitten hat. Die schadensverursachende Partei ist von der Schadensersatzpflicht befreit, wenn die Vertragsverletzung auf einen Umstand zurückzuführen ist, der sich ihrer Kontrolle entzieht, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war und von dem sie vernünftigerweise nicht erwarten konnte, ihn zu vermeiden oder zu verhindern.
17.17. Der Diensteanbieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Löschung oder Nichtaufbewahrung von Informationen oder Inhalten durch den Antragsteller ergeben.
17.18. Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden, die an der Computerausrüstung des Kunden während der Registrierung, des Zugriffs, der Nutzung der Software oder des Öffnens von E-Mails verursacht werden, insbesondere durch Computerviren. Der Dienstanbieter haftet nicht, wenn die Software aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Internetdienstanbieters liegen, nicht verfügbar oder langsam ist. Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden, die durch eine rechtswidrige, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Nutzung der Software entstehen. Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Verlust persönlicher oder vertraulicher Informationen durch den Kunden, aus der teilweisen oder vollständigen Unbrauchbarkeit der Hard- oder Software oder aus der Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben.

18. ÄNDERUNG UND BEENDIGUNG DES VERTRAGES
Eine Pause einlegen
18.1. Der Kunde kann eine Aussetzung der Erbringung der Dienstleistung beantragen.
18.2. Die Aussetzung des Dienstes stellt keine Beendigung des Vertragsverhältnisses dar.
18.3. Der Kunde muss den Dienstanbieter schriftlich per E-Mail über den Antrag auf Aussetzung informieren. Der Kunde muss seinen Antrag mindestens 10 (d.h. zehn) Kalendertage vor dem Beginn der Aussetzung stellen.
18.4. Das Datum des Beginns der Aussetzung ist der Tag, der auf das Ende des bereits bezahlten Dienstzeitraums folgt. 
18.5. Während des Aussetzungszeitraums ist der Antragsteller nicht zur Zahlung von Gebühren verpflichtet. 
18.6. Während des Zeitraums der Aussetzung können Sie nicht auf den Dienst zugreifen und Ihr Kundenkonto wird deaktiviert. 
18.7. Am Tag nach Ablauf des Aussetzungszeitraums wird das Konto des Antragstellers nach Entrichtung der Gebühr wieder aktiviert. Die monatliche Gebühr für den Dienst wird jeden Monat an dem Kalendertag abgebucht, der in der Anzahl dem Datum des Beginns der Reaktivierung des Dienstes entspricht (z. B. wenn das Datum des Beginns der Reaktivierung des Dienstes der 5. Januar ist, wird die monatliche Gebühr am 5. eines jeden Monats abgebucht).

Normale Beendigung
18.8. Ein unbefristeter Vertrag kann ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 (d.h. zehn) Tagen schriftlich per E-Mail gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung
18.9. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit sofortiger Wirkung und zu Recht gekündigt werden, ohne dass eine Verpflichtung zum Ersatz des entstandenen Schadens besteht, wenn die andere Vertragspartei den Vertrag schwerwiegend oder wiederholt verletzt.
18.10. Eine außerordentliche Kündigung muss begründet werden.
18.11. Die Vertragsparteien betrachten insbesondere die folgenden Verstöße als schwerwiegend:

  • wenn bei einer der Parteien ein Umstand eintritt, der die Erfüllung des Vertrages offensichtlich verhindert, insbesondere wenn der Dienstleister aufhört, Auftragnehmer zu sein.

  • wenn in den Daten einer der Vertragsparteien ein negativer Eintrag (insbesondere eine gelöschte Steuernummer, eine Steuerschuld) vorgenommen wird,

  • wenn eine Vertragspartei nach wiederholten Aufforderungen durch die andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen zur Zusammenarbeit, zur Berichterstattung oder zur Übermittlung von Informationen nicht innerhalb des geforderten Zeitrahmens nachkommt,

  • wenn eine der Vertragsparteien gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung verstößt.

Änderung, Beendigung des Vertrages
18.12.  Die Vertragsparteien können dieses Abkommen erforderlichenfalls im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen ändern oder kündigen.


Beendigung des Vertrags
18.13. Die Rechts-, Gewährleistungs-, Mengen- und Qualitätsbedingungen bleiben für die Parteien auch nach der Kündigung oder dem Ablauf des Rahmenvertrags verbindlich.
18.14. Im Falle der Beendigung oder Kündigung des Vertrags rechnen die Parteien innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Beendigung des Vertrags miteinander ab, einschließlich der Zahlung des der säumigen Partei zustehenden Schadensersatzes.
18.15. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Kunde im Falle der Beendigung oder Kündigung des Vertrags dafür sorgt, dass seine Daten aus der Software exportiert werden. Die Daten werden in csv-Dateien heruntergeladen. 
18.16. Beendigung des Dienstes und Übertragung von Daten:
Wenn der Kunde die Website-Verwaltungsdienstleistung des Dienstleisters nicht mehr in Anspruch nehmen möchte und seine Website zu einem anderen Dienstleister oder Hosting-Unternehmen übertragen möchte, leistet der Dienstleister unter folgenden Bedingungen Unterstützung: Die Übertragung umfasst 4 Arbeitsstunden, für die eine Gebühr von 4 x 14 500 HUF, d.h. insgesamt 58 000 HUF, zu zahlen ist. Über den Betrag wird eine Rechnung ausgestellt, die der Kunde innerhalb von 8 Kalendertagen zu begleichen hat. Nach Begleichung der Rechnung stellt der Dienstleister die Daten und Dateien zur Verfügung und hilft bei der Umstellung auf den neuen Dienstleister.
WichtigDer Dienstleister ist nur verpflichtet, die von seinem eigenen System verarbeiteten Daten zu exportieren, er verarbeitet oder lädt keine Daten in die Systeme anderer Dienstleister.

19. URHEBERRECHT, NUTZUNGSBESTIMMUNGEN
19.1. Literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke, einschließlich schriftlicher Inhalte, Fotos und Videos, die auf dieser Website veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt.
19.2. Der gesamte Inhalt der Website darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Diensteanbieters als Betreiber weder ganz noch teilweise kopiert, übertragen oder verbreitet werden.
19.3. Die Inhalte dieser Website dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Diensteanbieters und unter Angabe der Quelle veröffentlicht, bearbeitet oder verbreitet werden.
19.4. Eine schriftliche Genehmigung kann über die im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten angefordert werden.
19.5. Jeder darf einen Link zu dieser Website verwenden, aber die Art und der Umfang einer solchen Verwendung darf nicht gegen eine Bestimmung dieses Haftungsausschlusses verstoßen.
19.6. Darüber hinaus ist es verboten, die Beziehung zum Dienstanbieter auf falsche oder irreführende Weise darzustellen oder falsche oder irreführende Informationen über den Dienstanbieter oder die von ihm verkauften Dienste zu veröffentlichen.
19.7. Unerlaubte oder verbotene Nutzung kann straf-, zivil- und zivilrechtliche Folgen haben oder zu solchen führen.
19.8. Im Falle einer unbefugten Nutzung - ohne Genehmigung - wird der Dienstleister eine Strafe verhängen. Die Höhe der Strafe beträgt 100.000 HUF pro kopiertem Foto, Video, Seite und Kalendertag, d.h. 100.000 HUF.
19.9. Zum Nachweis wird ein notarielles Inhaltszertifikat auf Kosten des unberechtigten Nutzers erstellt.
19.10. Eine notarielle Bescheinigung des Inhalts ist eine öffentliche Urkunde.
19.11. Der Diensteanbieter kann auch eine Entschädigung für den durch den Verstoß verursachten materiellen und/oder moralischen Schaden verlangen.

20. VERTRAULICHKEIT
20.1. Die Vertragsparteien erkennen an und erklären, dass alle Daten, von denen sie im Laufe ihrer Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, sofern sie als Verschlusssache eingestuft werden, vertraulich und rechtmäßig behandelt werden, nicht an die Öffentlichkeit gelangen und nur für die Zwecke und in der Weise verwendet werden, die dem Zweck dieses Abkommens entsprechen.
20.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung dieses Vertrages erstreckt sich auf alle Daten, die der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis während dessen Bestehens bekannt werden und an deren Geheimhaltung die andere Partei ein berechtigtes Interesse hat und die vertraulich zu behandeln sind. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf alle Informationen über die andere Partei, ihre Kunden oder Geschäftspartner, die der anderen Partei während des Bestehens des Auftragsverhältnisses, aber nicht notwendigerweise im Zusammenhang mit diesem, bekannt werden und an deren Geheimhaltung die andere Partei ein berechtigtes Interesse hat und die sie vertraulich behandelt.
20.3. Die Informationen, die unter die Geheimhaltungspflicht fallen, können in mündlicher, schriftlicher, grafischer, visueller, akustischer, physischer, computergenerierter, dokumentarischer oder sonstiger Form vorliegen.
20.4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich nicht auf Informationen, die der anderen Vertragspartei vor der Aufnahme der Delegationsbeziehung bekannt waren, die öffentlich zugänglich sind, die aus einer Quelle außerhalb der betreffenden Vertragspartei öffentlich bekannt geworden sind oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
20.5. Die Daten, Kontaktdaten, Aufzeichnungen und Datenbanken der Kunden und Geschäftspartner der anderen Partei (insbesondere Lieferanten, Kunden, Zulieferer, Unterauftragnehmer, Verhandlungspartner und deren verbundene Unternehmen) fallen unter die Geheimhaltungspflicht.
20.6. Die Vertragsparteien erkennen an, dass sie verpflichtet sind, den aufgrund gesetzlicher Ermächtigung handelnden Behörden die Daten auf Anfrage auch ohne gesonderte schriftliche Ermächtigung zu übermitteln.
20.7. Die Vertragsparteien erkennen an, dass sie Informationen, von denen sie Kenntnis erlangt haben und die unter die Geheimhaltungspflicht fallen, nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte weitergeben dürfen, es sei denn, es liegt ein Fall nach Ziffer 18.6 vor.
20.8. Die Parteien verpflichten sich, Informationen, die ihnen während oder im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden und die sich auf die andere Partei, deren Kunden oder Geschäftspartner beziehen und an deren Geheimhaltung sie ein berechtigtes Interesse haben, nicht zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu kopieren oder zu verbreiten oder für einen Zweck außerhalb des Auftrags zu verwenden, öffentlich auszustellen oder vorzuführen.
20.9. Die Parteien verpflichten sich ferner, spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Ablaufs des Auftragsverhältnisses alle schriftlichen und beschreibenden Unterlagen - Pläne, sonstige Spezifikationen, Dokumente, Aufzeichnungen, Datenträger -, die während oder im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis entstanden sind, an die andere Partei zurückzugeben oder deren Vernichtung in nachweisbarer Weise sicherzustellen.
20.10. Die für die unbefugte Weitergabe verantwortliche Partei hat die aus der unbefugten Weitergabe resultierenden Nachteile und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Kosten zusätzlich zu ihrer sonstigen Haftung zu tragen.
20.11. Die Vertraulichkeitsverpflichtung der Parteien bleibt auch nach Beendigung des durch dieses Abkommen begründeten Rechtsverhältnisses ohne zeitliche Begrenzung bestehen, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsfolgen haften die Parteien einander auf Schadensersatz für jeden Verstoß gegen die in diesem Abkommen vorgesehenen Vertraulichkeitsregeln.

21. VERHALTENSKODEX
21.1. Der Anbieter hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

22.DATENSCHUTZ
22.1. Der Dienstanbieter informiert in der Mitteilung über die Datenverwaltung über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Antragstellers.
22.2. Der Kläger erkennt an, dass er an die im Datenschutzhinweis enthalten.
22.3. Von Informationen zur Datenverwaltung ist Teil des Vertrags.
22.4. Ist die Klägerin selbst für die Datenverarbeitung gegenüber anderen Personen verantwortlich, muss sie sicherstellen, dass sie personenbezogene Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften unter strikter Einhaltung der Bestimmungen über Datenmanagement und Datenschutz verarbeitet, wobei die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, der Zweckbindung, der Datenminimierung, der Richtigkeit und der begrenzten Speicherung zu berücksichtigen sind. Sie ist verpflichtet, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die ihr übermittelten personenbezogenen Daten in der von der Datenschutz-Grundverordnung vorgeschriebenen Weise sicher verarbeitet werden. Im Übrigen darf sie nur Datenverarbeiter einsetzen, die angemessene Garantien für die Einhaltung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung bieten oder geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.
22.5. Die Vertragsparteien erkennen an, dass der Diensteanbieter personenbezogene Daten über die Kunden des Kunden erhalten kann.
22.6. Der Antragsteller ist allein für die Einhaltung der in Ziffer 20.4 genannten Bestimmungen verantwortlich, insbesondere für die Information seiner Kunden über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die Einholung der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden zum Datenschutzhinweis und die Einholung der Zustimmung des Kunden zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

23. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Geltende Rechtsvorschriften
23.1. Die Parteien erklären, dass in Bezug auf Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über vertragliche Verpflichtungen und andere auf ihre Tätigkeit anwendbare Rechtsvorschriften maßgebend sind.

Beilegung von Streitigkeiten
23.2. Die Parteien vereinbaren, alle Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich zwischen ihnen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, durch unmittelbare Verhandlungen beizulegen; andernfalls unterwerfen sie sich vorbehaltlich der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Zuständigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts oder des Gerichts, das für den Sitz des Klägers zuständig und zuständig ist.

Geltungsbereich des Vertrags
23.3. Der Vertrag tritt am Tag der Annahme der AGB durch den Kunden auf elektronischem Wege in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

24. GÜLTIGKEIT
24.1. Die vorliegenden AGB treten am 22. November 2024 in Kraft und bleiben bis auf Widerruf in Kraft. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen der AGB zu ändern. Der Dienstanbieter wird den Kunden über jede Änderung informieren.

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